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Kosten:

Ich führe eine Privatpraxis, das heißt alle Sitzungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). 

-Psychotherapeutische und Integrationssitzungen kosten zwischen 131,15€ und 153,00€,

-Coaching-Sitzungen kosten 153,00€ pro Einheit. Eine Einheit entspricht 50 Minuten.

-Die psychiatrische Erstuntersuchung kostet 50,00 Euro für 30 Minuten. Die psychiatrische Kontrollen 30,00 Euro für 15 Minuten.

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  1. Kostenübernahme durch Krankenkassen: Die Krankenkassen in Deutschland decken die Kosten für Psychotherapie, sofern die Therapeuten in einem der vier anerkannten psychotherapeutischen Verfahren tätig sind (Kognitive Verhaltenspsychotherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Psychotherapie).

  2. Regelungen und Gebühren: Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen sind durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Die Kosten variieren je nach Sitzungsdauer und Setting.

  3. Selbstbeteiligung: Klient*innen müssen die Kosten für ihre Behandlung in der Regel selbst tragen und sollten ihre Finanzierungsmöglichkeiten im Voraus klären, um spätere Erstattungsprobleme zu vermeiden.

  4. Finanzierungsoptionen:

    • Privatversicherung: Privat Versicherte erhalten in der Regel eine (teilweise) Erstattung der Kosten von ihrer Versicherung. Die Anforderungen können je nach Versicherungsvertrag variieren.

    • Selbstzahler: Klient*innen können die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen.

    • Gesetzliche Krankenversicherung: In diesem Fall hat die Psychiaterin keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Es ist jedoch möglich, eine Kostenerstattung zu beantragen, wenn keine Therapeuten mit Kassensitz verfügbar sind.

  5. Schritte zur Kostenerstattung bei gesetzlicher Krankenversicherung: Die Patienten müssen sich an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden, um Unterstützung bei der Suche nach einem Therapeuten zu erhalten. Wenn keine zeitnahe Behandlung verfügbar ist, kann eine Kostenerstattung beantragt werden. Hierbei sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter das PTV11-Formular, eine Dokumentation der Therapiesuche und ein ärztlicher Konsilarbericht.

Ablauf der Therapie:
 

Ablauf: Erstberatung und Probatorik:

In unserem ersten Gespräch haben wir die Gelegenheit, uns persönlich kennenzulernen und über Ihre aktuelle Situation zu sprechen. Dieses erste Beratungsgespräch dient auch dazu, Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen. Die eigentliche Psychotherapie beginnt jedoch erst nach vier bis fünf probatorischen Sitzungen. Diese probatorischen Sitzungen umfassen eine ausführliche Diagnostik und Anamnese, bei der wir Ihre Symptome, Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Vergangenheit, Ihre bisherigen Erfahrungen mit Therapie, Ihre persönlichen Ressourcen und Ihre individuellen Ziele und Wünsche analysieren. Nachdem sowohl Therapeutin als auch Klient*innen gemeinsam die Entscheidung für den Beginn der Psychotherapie treffen, erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan und reiche bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag ein, in dem ich den Fall erläutere und eine spezifische Behandlung vorschlage.

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Kurzzeit-Psychotherapie:

Eine Kurzzeitbehandlung umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen à 50 Minuten, die normalerweise wöchentlich stattfinden.

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Langzeit-Psychotherapie:

Eine Langzeitbehandlung beinhaltet normalerweise zwischen 60 und 80 Sitzungen à 50 Minuten, die ebenfalls in der Regel wöchentlich stattfinden. In einigen Fällen können längere Sitzungen erforderlich sein, je nach den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Klienten.

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